Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Tauchsport Käser AG, Liebefeld und Tauchsport Käser Zürich AG, Zürich / Version Januar 2020
1. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die von Tauchsport Käser AG und Tauchsport Käser Zürich AG („Tauchsport Käser“) im eigenen Namen angebotenen Leistungen. Darunter fallen insbesondere Leistungen des Tauchsportfachgeschäfts inkl. Online-Shop, des Michel Ateliers und der Werkstatt, sowie der Tauchschule, wie insbesondere die Durchführung von Tauchkursen.
Vermittelt Tauchsport Käser Reisearrangementsoder Dienstleistungenanderer Veranstalter, gelten ergänzend deren Vertrags- und Reisebedingungen.
2. Rückgaberecht/Beanstandungen
Tauchsport Käser ist stets um höchste Qualität bemüht. Falsche oder beschädigte Ware kann innert 14 Arbeitstagen ab Verkauf mit Originalquittung zurückgegeben werden.
Tauchsport Käser bietet Service- und Reparaturarbeiten an Tauchausrüstung wie Atemregler, Flaschen etc. an. Allfällige Mängel sind Tauchsport Käser sofort nach Entdecken, spätestens innert drei Monaten seit Rückgabe des Materials an den Kunden zu rügen. Auf verspätete Rügen wird nicht eingegangen.
3. Lieferkonditionen
Die Lieferung der im Onlineshop von Tauchsport Käser gekauften Artikeln erfolgt via Paketdienst und nur innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Die bestellten Artikel werden, sofern an Lager, bis spätestens am Folgetag der Bestellung dem Paketdienst übergeben, mit Ausnahme von Sonn- und allgemeinen Feiertagen. Sollte ein bestellter Artikel nicht an Lager sein, wird der Kunde unverzüglich über die Verfügbarkeit dessen informiert. Fehlende Artikel werden nachgeliefert oder deren Kaufpreis wird rückerstattet. Allfällige Kosten für den Versand werden bei Abschluss der Bestellung auf der Bestellübersichtsseite separat ausgewiesen.
4. Versicherungen
Der Teilnehmer ist durch Tauchsport Käser nicht versichert und nimmt auf eigenes Risiko an Tauchkursen teil. Der Teilnehmer verpflichtet sich, selbständig für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es wird dringend geraten, eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen. Zusätzlich wird eine Mitgliedschaft beim Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (www.susv.ch) empfohlen. Diese bietet einen weltweiten Schutz für Sporttaucher und ist eine optimale Ergänzung zu den schweizerischen Krankenversicherungen.
5. Haftung
Tauchsport Käser haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Tauchsport Käser ausschliesslich wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist diesfalls jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
6. Tauchfähigkeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Formulare wahrheitsgemäss auszufüllen und den Kursleiter jederzeit und sofort über Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Tauchfähigkeit beeinflussen, zu informieren.
Tauchsport Käser behält sich vor, bei Bedenken Teilnehmer von Tauchkursen auszuschliessen.
7. Tauchkurs
7.1. Anmeldung/Bestätigung
Die Anmeldung an einen Tauchkurs kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Teilweise ist bei den Kursen die Teilnehmerzahl beschränkt. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage hin möglich, können jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die Kursbestätigung erfolgt schriftlich. Erst durch die Kursbestätigung ist eine Teilnahme garantiert.
7.2. Preis/Zahlungskonditionen
Der gesamte Kursbetrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Kurspreis inbegriffen. Ist das Kursgeld bei Kursbeginn noch geschuldet, behält sich Tauchsport Käser vor, den Teilnehmer vom Tauchkurs auszuschliessen.
7.3. Kündigung durch den Teilnehmer oder Nichterscheinen
7.3.1. Einschreibegebühr
Zieht der Teilnehmer seine Teilnahme am Tauchkurs unabhängig vom Zeitpunkt zurück oder nimmt er nicht am Kurs teil, erhebt Tauchsport Käser die Einschreibegebühr gemäss Offerte. In der Offerte wird der Teilnehmer auf die Höhe dieser Gebühr hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden. Die Geltendmachung von Kosten für allfällig bereits getätigte Auslagen (Material etc.) bleibt zusätzlich vorbehalten
Tauchsport Käser weist den Teilnehmer darauf hin, dass diese Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind und in jedem Fall durch den Kunden zu bezahlen sind.
7.3.2. Kosten
Bei Annullation innert 5 Arbeitstagen vor Kursbeginn erhebt Tauchsport Käser zusätzlich zur Einschreibegebühr zwei Drittel der Kosten des gesamten Tauchkurses.
Muss der Teilnehmer einen laufenden Tauchkurs unterbrechen, vollständig abbrechen oder erscheint er unbegründet nicht zum Tauchkurs, werden die Kosten nicht rückerstattet. Gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses oder im Falle ernster Gründe wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.
7.4. Kursabsagen/Programmänderungen durch Tauchsport Käser
Tauchsport Käser behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Umständen (z.B. höhere Gewalt etc.) einen Tauchkurs abzusagen.
Tauchsport Käser führt den Tauchkurs nach Möglichkeit programmgemäss durch, behält sich aber das Recht vor, das Programm, Leistungen etc. zu ändern, wenn dies aufgrund objektiver Umstände notwendig erscheint. Wird seitens Tauchsport Käser der Tauchkurs abgesagt oder kein Ersatzprogramm angeboten, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Tauchkurskosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Tauchkurs mit Übernachtung
8.1. Anmeldung/Bestätigung
Die von Tauchsport Käser unterbreiteten Reisevorschläge sind bis zur definitiven Buchungsbestätigung unverbindlich, insbesondere bleiben Leistungs-, Preis- und Datumsanpassungen ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Tauchsport Käser kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Mit Bezahlung der fälligen (Teil-)Beträge ist die Anmeldung definitiv. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Buchungskosten behält sich Tauchsport Käser vor, nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und den Vertrag als annulliert zu betrachten. In diesem Falle werden die Einschreibegebühr und Kosten gemäss Ziffer 7.3.2. fällig.
8.2. Mindestteilnehmerzahl
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es Tauchsport Käser frei, die Reise zu annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchzuführen. Dies kann zu Mehrkosten führen, welche mit den Teilnehmern abgesprochen werden.
8.3. Einreisebestimmungen
Tauchsport Käser informiert die Teilnehmer über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Teilnehmer ist selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
8.4. Beanstandung
Entsprechen Leistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung, hat dies der Teilnehmer sobald wie möglich der Reiseleitung zu melden und eine Nachfrist anzusetzen. Führt die Intervention zu keiner angemessenen Lösung, ist der Teilnehmer verpflichtet, von der Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und den Inhalt festhält. Der Teilnehmer hat diese innert 30 Tagen nach dem vertraglichen Reiseende an Tauchsport Käser zu schicken.
8.5. Haftung
Keine Haftung seitens Tauchsport Käser wird übernommen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse des Teilnehmers;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das Tauchsport Käser nicht vorsehen oder abwenden konnte.
Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung auf das Zweifache des Buchungsbetrages der Reise beschränkt.
8.6. Änderung/(Teil-)Annullation durch den Teilnehmer
8.6.1. Reiseabbruch
Ist der Teilnehmer daran gehindert, die Reise anzutreten oder sollte er die angetretene Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, wird ihm der bereits geleistete Vorschuss für das Reisearrangement durch Tauchsport Käser nicht rückerstattet. Allfällige zusätzliche Kosten (z. B. für die Rückreise) gehen zulasten des Teilnehmers. Tauchsport Käser verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Rückreiseversicherung.
8.6.2. Kosten
Für generelle Änderungen (Änderungen des Reisedatums etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person erhoben, maximal jedoch CHF 200.- pro Auftrag.
Bei Annullation der gebuchten Reise erhebt Tauchsport Käser die Einschreibegebühr gemäss Offerte und kann zusätzlich bereits getätigte Auslagen in Rechnung stellen (siehe dazu Ziffer 7.3.1.).
Zusätzlich sind folgende Kosten geschuldet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Buchungsbetrages
ab 29 Tagen vor Reiseantritt: 100% des Buchungsbetrages
8.7. Annullierung/Programmänderungen durch Tauchsport Käser
Tauchsport Käser ist berechtigt, die Reise zu annullieren, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, politische Umstände, Terror etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. In diesem Falle wird der bezahlte Buchungsbetrag zurückerstattet.
Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Tauchsport Käser behält sich das Recht vor, insbesondere bei Vorliegen nicht voraussehbarer oder nicht abwendbarer Umstände das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z. B. Unterkunft, Reiseablauf etc.) anzupassen. Es wird dabei angestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
8.8. Preiserhöhung
Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsschluss von mehr als 10% des ursprünglichen Buchungsbetrages, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Leistungen und Anzahlungen werden (ohne Versicherungs- und allfälliger Visa-Kosten) rückerstattet.
9. Foto- und Filmmaterial
Mit der Zustimmung dieser AGB gewährt der Teilnehmer Tauchsport Käser das Recht, sämtliche entweder durch Tauchsport Käser während der Kurse oder Reisen produzierten oder durch Teilnehmer auf sozialen Medien unter dem Hashtag #comediving, oder weitere durch Tauchsport Käser beworbenen Hashtags, geteilten Film-, Foto- und Audioaufnahmen ohne weitere Rücksprache für eigene Zwecke zu nutzen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Tauchsport Käser AG ist Bern und für Tauchsport Käser Zürich AG ist Zürich. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar.